AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, STAND 06.10.2017

 

slm events

Hallerweg 45

33161 Hövelhof

info@slmevents.de

 

Geschäftsinhaber

Daniel Joachim

05257/9380572

0160/1598413

 

 

1. Vertragspartner

Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen slm events, vertreten durch Daniel Joachim, und dem Veranstalter bzw. Auftraggeber.

 

2. Vertrag 

Verträge zwischen slm events und dem Veranstalter bzw. Auftraggeber entstehen durch die Annahme eines schriftlichen Angebotes oder eines schriftlichen Vertrages. Alle Nebenabreden und Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform, mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte des Vertrages lässt die Gültigkeit der übrigen Punkte unberührt.

 

3. Gestaltung der Veranstaltung

Durch slm events wird die vereinbarte Leistung dem vertraglich vereinbarten Anlass entsprechend ausgeführt. Sofern nicht anders vereinbart, entscheidet slm events über Art und Umfang der zur Vertragserfüllung notwendigen Leistung. slm events ist in künstlerischer Gestaltung der Veranstaltung frei und unterliegt keinen künstlerischen Weisungen des Veranstalters oder Dritter.

 

4. Veranstaltungsdauer

Die Dauer der Veranstaltung beträgt mindestens die vertraglich vereinbarte Musikspielzeit, davon ausgenommen sind die Auf- und Abbauzeiten. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Mitarbeitern von slm events das tatsächliche Veranstaltungsende spätestens 15 Minuten vorher anzuzeigen, da sich bei unterlassener Anzeige die Veranstaltung automatisch um jeweils eine Stunde verlängert, welche zum Verlängerungsstundensatz berechnet wird. Jede angefangene Verlängerungsstunde wird als volle Stunde berechnet.

 

5. Haftung

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von slm events verursacht worden ist. Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die an der technischen Anlage und/ oder an den Tonträgern durch Einwirkung von Teilnehmern, Besuchern oder Mitarbeitern/ Beauftragten der Veranstaltung oder durch Diebstahl entstehen, in voller Höhe. Sofern slm events durch nicht von ihr zu verantwortende Umstände oder äußere Einflüsse (höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Veranstalter kein Recht auf Schadensersatz oder auf Zurückhaltung einer Zahlung. Das Schlechtwetterrisiko liegt  beim Veranstalter.

 

6. Zahlungen

Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an slm events direkt vorzunehmen. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:

a) Vorkasse

b) Barzahlung, falls vor Vertragsabschluss vereinbart

c) Überweisung auf ein von slm events genanntes Konto unmittelbar nach Rechnungseingang, spätestens jedoch 10 Tage nach Rechnungseingang,

wenn nicht anders vereinbart.

Bei Zahlungen innerhalb von 3 Werktagen kann seitens slm events ein Skonto eingeräumt werden. 

slm events ist berechtigt, Vorkasse zu verlangen.

 

7. Rücktritt vom Vertrag oder der Buchung / Vertragsbruch / Konventionalstrafe

Ein Rücktritt (Stornierung) seitens des Veranstalters ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:

 

Rücktritt bis 28 Tage vor der Veranstaltung: 30% der vereinbarten Grundgage.

Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 60% der vereinbarten Grundgage.

Rücktritt bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 90% der vereinbarten Grundgage.

 

Ein Rücktritt seitens slm events ist möglich durch Unfall, höhere Gewalt oder Tod. 

Ein wichtiger Grund für einen Rücktritt seitens slm events wäre beispielsweise, wenn während der Veranstaltung Streitigkeiten oder Handgreiflichkeiten stattfinden, die die Veranstaltungssicherheit beeinträchtigen. In diesem Falle wird die vereinbarte Grundgage zuzüglich geleisteter Verlängerungsstunden sofort in bar fällig. slm events ist zur Vermeidung eines Rücktrittes vom Vertrage berechtigt, randalierende Personen von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen und hat diesbezüglich ein Weisungsrecht gegenüber ggf. eingesetztem Security- Personal.

 

Ein Rücktritt vom Vertrag/ von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich mündlich oder fernmündlich und darüber hinaus zusätzlich schriftlich zu erfolgen. Bei Vertragsbruch wird gegenseitig eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Grundgage fällig. Schadenersatzforderungen, welche die Höhe der vereinbarten Grundgage übersteigen, sind ausgeschlossen, jedoch nicht, wenn es sich um Haftungsfragen nach Punkt 5 handelt. Fälle höherer Gewalt (z.B. technischer Totalausfall, Transportschäden oder Verzögerungen, Streiks, Unfall oder plötzliche Erkrankung des Personals oder Künstlers, plötzliche schwere Erkrankung des Veranstalters) gelten nicht als Vertragsbruch, sofern diese Ereignisse hinreichend nachgewiesen werden (ärztliches Attest, Unfallbericht der Polizei etc.). Bei nachgewiesener höherer Gewalt wird weder Gage noch Konventionalstrafe fällig. Sollte eine unter freiem Himmel geplante Veranstaltung wegen schlechten Wetters ausfallen, so ist trotzdem vom Veranstalter die vereinbarte Grundgage ohne Abzüge an den Künstler zu zahlen (Punkt 5. „Schlechtwetterrisiko“).

 

8. Genehmigungen, GEMA-Gebühren

Der Veranstalter trägt alle mit der Veranstaltung zusammenhängenden Kosten und beschafft evtl. erforderliche Veranstaltungsgenehmigungen sowie GEMA-Rechte auf eigene Kosten.

 

9. Stromversorgung / Verzehr / Sonstiges

Der Veranstalter sorgt für einen erschütterungsfreien, trockenen Anlagenstandort mit technisch einwandfreien und den anerkannten Regeln der Elektrotechnik entsprechenden Stromanschlüssen von mindestens 230 Volt, 1x 16 Ampere / 400 Volt Drehstrom 16 / 32 / 63 Ampere. Ist der Veranstalter nicht sicher, dass die Stromanschlüsse ausreichend dimensioniert sind, so hat eine rechtzeitige vorherige Begehung der Veranstaltungsstätte zu erfolgen, um die Sicherheit der Stromversorgung zu gewährleisten. Der Verzehr durch slm events-DJs, -Techniker und des Begleitpersonals während der Veranstaltung geht in angemessenem Rahmen zu Lasten des Veranstalters. Des Weiteren ist für zwei kostenlose Parkplätze in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes durch den Veranstalter zu sorgen.

 

10. Geltendes Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtstand für beide Vertragsteile ist Paderborn.

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, STAND 26.10.2021